AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Geltung

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" bezeichnet) gelten für sämtliche Verträge, die die Erbringung von Dienstleistungen durch „Hoelle Development e.U.“, Thoms Teufel, Otto Lenzenhoferstraße 11-15/1/9, A-2322 Zwölfaxing, Österreich – nachfolgend „Auftragnehmer“ bezeichnet – gegenüber Vertragspartnern – nachfolgend „Auftraggeber“ bezeichnet – als Gegenstand haben.

1.2 Abweichungen oder ergänzende AGB des Auftraggebers, sowie Nebenabredungen finden nur dann Anwendung und sind somit nur dann wirksam, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2 Angebot / Vertragsabschluss

2.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden.

2.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers als geschlossen.

2.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

2.4 Grundlage für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers bzw. der Auftrag des Auftraggebers, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind.

3 Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung betreffen, bedürfen der Schriftform.

3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt.
Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.

3.3 Alle Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere alle Konzepte, Entwürfe, Vorschläge, etc. die dem Auftraggeber vor Abschluss der vertraglich festgelegten Leistung dargelegt werden) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben bzw. mittels ausführlicher Beanstandungen in schriftlicher Form zu erwidern. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt.

3.4 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird den Auftragnehmer von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.5 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine Verletzung derartiger Rechte. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung, die durch den Auftraggeber verschuldet wurde, in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die dem Auftragnehmer durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4 Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

4.1 Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich der Leistungen und Produkte Dritter (kostenpflichtige Fotodatenbanken, kommerzielle Webanwendungen, etc.) zu bedienen um die vertraglich festgelegten Leistungen zu erfüllen. Insbesondere kommen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zusätzlich zur Anwendung, welche auf Wunsch vom Auftraggeber an den Auftraggeber ausgehändigt werden.

4.2 Der Auftraggeber wird über die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter im Vorfeld des Vertragsabschlusses oder vor Beendigung des Auftrages vom Auftragnehmer in Kenntnis gesetzt.

4.3 Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter beim Auftraggeber entstehen müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber allenfalls ersetzt werden.

5 Termine

5.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berichtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer.

5.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung der Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

5.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. der Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6 Eigentumsrecht und Urheberschutz

6.1 Alle Leistungen des Auftragnehmers (Ideen, Konzepte, Entwürfe, Anwendungen, Designs, etc.) bleiben auch nach Zahlung des Honorars geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer darf der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers nur selbst nutzen.

6.2 Der Auftragnehmer ist in allen Fällen dazu berechtigt geleistete Arbeiten als Referenzen mit namentlicher Nennung des Auftraggebers zu veröffentlichen und damit auf bestehende oder vergangene Geschäftsbeziehungen zum Auftraggeber hinzuweisen.

6.3 Der Auftragnehmer muss, sofern nicht eindeutig anders vereinbart, im Rahmen jeder erbrachten Leistung (ausgenommen Logos) als Urheber/Autor/Ersteller genannt werden.

6.4 Änderungen von Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

6.5 Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

6.6 Teilleistungen (Ideen, Konzepte, Designs, Logos, Anwendungen, etc.) der Leistung des Auftragnehmers für einen Auftraggeber dürfen vom Auftragnehmer allenfalls für die Umsetzung späterer Aufträge verwendet werden, sofern diese zwar Teil oder Nebenprodukt des Entwicklungsprozesses der gesamten Leistung waren aber nicht maßgeblicher Teil des Resultats der Leistungserbringung sind.

7 Rücktritt vom Vertrag

Der Auftragnehmer ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherung leistet.

8 Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung dessen Aufwandes Vorschüsse auf das vertraglich veranschlagte Honorar zu verlangen.

8.2 Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

8.3 Alle Leistungen des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden oder nicht angewandt werden müssen vom Auftraggeber trotzdem vergütet werden.

8.4 Der Auftraggeber erwirbt mit der Bezahlung für eine Leistung an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zu retournieren.

9 Zahlung

9.1 Die Rechnungen des Auftragnehmers werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anders vereinbart wurde binnen sieben Kalendertagen ab Fakturendatum zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe des Drei-Monats-Euribors zuzüglich 5 % p.a. als vereinbart. Zusätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 15,-- pro Zahlungserinnerung bzw. Mahnung, ausgestellt für Zahlungen die nicht innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Auftragnehmers eingegangen sind, zu bezahlen.

9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann der Auftragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen den Auftragnehmer aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

10 Gewährleistung und Schadenersatz / Haftung

10.1 Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen und hinreichend zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung, Austausch der Leistung durch den Auftragnehmer oder Schadenersatz zu.

10.2 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

10.3 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für den Auftragnehmer nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

10.4 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.

10.5 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

10.6 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

11 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

12 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

13 Schlussvorschriften

13.1 Unwirksame Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Auftragnehmer und Auftraggeber kommen im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB überein, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.2 Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Auftragnehmer abgetreten werden.

13.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden und diese nicht an Dritte weitergegeben werden.